Allg. Geschäftsbedingungen

der Firma Malik GmbH Neptun Dusche und Bad, GF Josef Malik

  1. Für alle mit der Firma Malik GmbH geschlossenen Verträge gelten die nachstehenden Geschäftsbedingungen, auch bei Folgeaufträgen, bei denen diese AGBS nicht nochmals ausgehändigt werden. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur rechtlich bindend, wenn sie die Firma Malik GmbH schriftlich bestätigt. Soweit von Vertragspartnern eigene Geschäftsbedingungen geltend gemacht werden, wird diesen ausdrücklich widersprochen, soweit diese den hiesigen Regelungen entgegenstehen.

  2. Angebote der Firma Malik GmbH sind stets freibleibend und unverbindlich, es sei denn sie werden anders bezeichnet. Vertragsannahmeerklärungen und Lieferverpflichtungen kommen erst mit der schriftlichen Auftragsbestätigung der Firma Malik GmbH zustande. Bei Angeboten hält sich die Firma Malik GmbH 30 Tage an die angebotenen Preise gebunden. Angebote für Versicherungen kosten 50 € brutto, welche bei Auftragserteilung angerechnet werden, soweit der Auftrag dann erteilt wird und der Auftragswert netto über 500 € liegt. Bei Erhöhung der gesetzlichen Mehrwertsteuer wird diese automatisch an die beim Lieferungstermin geltende Höhe angepasst.

  3. Liefer- und Arbeitstermine sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich vereinbart werden.

  4. Bei werkvertraglicher Leistung ist Erfüllungsort die Baustelle, bei Lieferungen ist Erfüllungsort Sindelsdorf.

  5. Bei höherer Gewalt, Streik bei den Zulieferfirmen oder bei deren Insolvenz - antrag entfällt die Leistungspflicht der Firma Malik GmbH. Sie ist dann zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, ohne dem Auftraggeber gegenüber schadensersatzpflichtig zu werden. Die Firma Malik ist auch zum Rücktritt ohne Schadensersatz berechtigt, wenn der Auftraggeber eine vereinbarte Abschlags- oder Vorauszahlung nicht leistet und ihm eine Nachfrist von einer Woche gesetzt wurde.

  6. Der Auftraggeber ist verpflichtet die bestellte und ggf. einzubauende Ware bei der Firma Malik GmbH innerhalb von 10 Tagen nach Lieferungseingang oder nach erfolgtem Einbau abzunehmen. Bei Nichtabnahme und schriftlicher Nachfristsetzung hat der Auftraggeber Schadensersatz in Höhe der Warenlieferung zu leisten, insbesondere wenn die einzubauenden Gegenstände für den Auftraggeber nach Maß erstellt wurden. Die ersparten Einbauleistungen betragen 10 % des Warenwertes. Nur diese hat sich die Firma Malik GmbH anrechnen zu lassen. Der pauschalierte Schadensersatz hierfür beträgt 30 %.

  7. Bei Lieferung auf eine Baustelle haftet der Auftraggeber mit Übergabe der Ware bis zum Einbau gegen Diebstahl und Beschädigung Dritter, auch durch andere auf der Baustelle tätige Firmen und Handwerker. Die Firma Malik GmbH hat den Auftraggeber auf die erfolgte Lieferung auf die Baustelle hinzuweisen. Die Beweislast bei Schäden hat der Auftrag geber.

  8. Wird einem Auftraggeber auf dessen Wunsch die Ware zugesandt, so geht die Gefahr der Beschädigung und des Untergangs auf ihn über, sobald die Ware an den Transporteur übergeben worden ist. Der Abschluss einer Transportversicherung ist vom Auftraggeber selbst vorzunehmen.

  9. Der Auftraggeber hat die gelieferte Ware unverzüglich nach Erhalt zu überprüfen und etwaige Beanstandungen binnen einer Woche schriftlich zu rügen, wenn nicht der Spediteur kürzere Rügefristen bestimmt hat. Der Zugangsnachweis der Rüge obliegt dem Auftraggeber. Die mangelhaften oder beschädigten Liefergegenstände sind im unveränderten Zustand der Firma Malik GmbH zur Besichtigung 1 Woche lang bereit zu halten.

  10. Die Gewährleistungsfristen für Lieferungen und Werkvertragsleistungen richten sich nach den jeweiligen gesetzlichen Vorschriften. Ist der Liefergegenstand mangelhaft oder fehlen ihm die zugesicherten Eigenschaften oder wird er während der Gewährleistungsfrist durch Fabrikations- oder Materialmängel schadhaft, liefert die Firma Malik GmbH nach ihrer Wahl unter Ausschluss sonstiger Gewährleistungsansprüche oder Folgeschadensansprüche des Auftraggebers gleichwertigen Ersatz oder bessert nach. Mehrfache Nachbesserungen oder Nachlieferungen sind zulässig. Für die Ersatzlieferungen und Nachbesserungsarbeiten haftet die Firma Malik GmbH wie für den ursprünglichen Liefergegenstand bzw. erstvertragliche Werkleistung. Schlagen die Nachbesserungen und Ersatzlieferung nach angemessener Nachfrist fehl, kann der Auftraggeber nach seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreises/ Werklohns oder die Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. Die Undichtigkeit von beweglichen Teilen samt Dichtungen und unsachgemäße Bedienung stellen keinen Mangel dar, auch keinen Gewährleistungsfall. Bei unsachgemäßer Pflege mit ätzenden Mitteln ist die Gewährleistung ausgeschlossen. Auf die beigefügte Reinigungsanleitung wird verwiesen.

  11. Die Bezahlung der Kaufgegenstände wird innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Ware und der Rechnung fällig. Die Bezahlung von Werklohn ist innerhalb von 10 Tagen nach Abnahme der Leistung der Firma Malik GmbH und Erhalt der Rechnung fällig. Ab dem 30. Tag werden ohne weitere Mahnung Verzugszinsen in Höhe von 5%-Punkten über dem jeweils gültigen Basiszins p.a. fällig bei Kaufleuten 8%-Punkte über dem Basiszins, außerdem 5,00 € Mahnkosten. Eingehende Teilzahlungen werden gemäß § 367 BGB zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung angerechnet. Die Übergabe von Verrechnungsschecks stellt keine Bezahlung dar, sondern nur eine Anerkenntnis des Rechnungsbetrages. Wechsel werden nicht angenommen. Teilzahlungen und Stundungen sind jedoch nur bei ausdrücklicher und schriftlicher Vereinbarung mit der Firma Malik GmbH möglich.

  12. Gelieferte und auch eingebaute Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum der Firma Malik GmbH. Eingebaute Waren – insbesondere Spiegel, Duschabtrennungen und andere leicht ausbaufähige Gegenstände – dürfen bei Nichtbezahlung trotz Nachfristsetzung und bei Insolvenzantrag gegen den Auftraggeber wieder ausgebaut und entfernt werden, wozu der Zutritt zu verschaffen ist. Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch bei Weiterverkauf der Ware oder der Immobilie, in der die Gegenstände eingebaut wurden, erhalten. Der Besteller ist verpflichtet auf diesen Eigentumsvorbehalt in den notariellen Kaufverträgen hinzuweisen. Andernfalls ist er im Umfang der Gesamtleistung der Firma Malik GmbH zum Schadensersatz verpflichtet. Ansprüche der Firma Malik GmbH gegen den Auftraggeber auf Bereicherung tritt dieser hiermit der Firma Malik GmbH gegen den Käufer der Immobilie ab.

  13. Für alle mit der Firma Malik GmbH geschlossenen Verträge – auch für Lieferungen und Werkleistungen außerhalb der BRD – gilt ausschließlich deutsches Recht, insbesondere das BGB und die ZPO.

  14. Soweit die Vertragspartner Vollkaufleute sind, kann die Malik GmbH – abweichend vom Erfüllungsort – das Amtsgericht Weilheim für Forderungen mit dem Streitwert derzeit bis 5000 € und bei höheren Forderungen das Landgericht München II als Gerichtsstand wählen. Dieser Gerichtsstand gilt auch für Auftraggeber und Besteller, die ihren Aufenthalt oder Firmensitz nicht in der BRD haben und auch dort keine Niederlassung haben oder dort persönlich nicht gemeldet sind.

  15. Alle Vereinbarung gelten nur, wenn sie schriftlich mit der Firma Malik GmbH vereinbart oder von ihr schriftlich bestätigt worden sind. Eine mündliche Abweichung von der Schriftform wird ausgeschlossen.

  16. Soweit von den Herstellern Garantieleistungen über die gesetzlichen Gewährleistungsrechte hinaus gegeben werden, tritt die Firma Malik GmbH diese Gewährleistungsansprüche an die Auftraggeber ab.

  17. Soweit der Auftraggeber nicht ausdrücklich widerspricht, darf die Malik GmbH von den von ihr erstellten Werkleistungen Fotos erstellen und für eigene Werbezwecke verwenden.

Stand: 09.01.2012

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